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Strafzumessung EU AI Act: Was mildert, was verschärft

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Der Strafrahmen des EU AI Act legt nur die Obergrenzen fest — 35, 15 oder 7,5 Mio. EUR, jeweils prozentual am weltweiten Konzernumsatz angebunden. Wo innerhalb dieses Rahmens die konkrete Strafe landet, entscheidet Art. 99 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Norm zwingt die nationalen Aufsichten, bei jeder Bußgeldentscheidung eine feste Liste von Umständen zu berücksichtigen. Wer diese Faktoren kennt, kann sein Verhalten vor und während eines Verfahrens gezielt so ausrichten, dass die Bemessung nach unten statt nach oben wandert.

Die zehn gesetzlichen Faktoren

Art. 99 Abs. 7 nennt die Kriterien, die eine Behörde bei der Entscheidung über Verhängung und Höhe einer Geldbuße heranziehen muss. Sie sind weder Wunschliste noch abschließend gewichtet — die Aufsicht muss alle relevanten Umstände des Einzelfalls würdigen. Konkret aufgezählt sind:

Erstens die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie seine Folgen, unter Berücksichtigung des Zwecks des KI-Systems und, wo einschlägig, der Zahl betroffener Personen und der Höhe des erlittenen Schadens. Zweitens, ob wegen desselben Verstoßes bereits andere Marktüberwachungsbehörden gegen denselben Akteur Bußgelder verhängt haben. Drittens, ob andere Behörden gegen denselben Akteur bereits Bußgelder wegen Verstößen gegen anderes Unions- oder nationales Recht verhängt haben, sofern diese aus derselben Handlung resultieren. Viertens die Größe, der Jahresumsatz und der Marktanteil des Akteurs.

Fünftens jeder weitere mildernde oder erschwerende Umstand, etwa direkt oder indirekt erzielte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste. Sechstens der Grad der Kooperation mit den Behörden, um den Verstoß zu beheben und mögliche nachteilige Folgen zu mildern. Siebtens der Grad der Verantwortung des Akteurs unter Berücksichtigung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Achtens die Art, wie der Verstoß der Behörde bekannt wurde — insbesondere, ob und in welchem Umfang der Akteur ihn selbst gemeldet hat. Neuntens der vorsätzliche oder fahrlässige Charakter des Verstoßes. Zehntens jede Maßnahme des Akteurs zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens.

Was mildert

Vier der zehn Faktoren stehen faktisch unter der Kontrolle der betroffenen Organisation und wirken bei geschicktem Handeln strafmindernd.

Die Selbstanzeige (Faktor 8) ist der wirksamste Hebel. Eine Aufsicht, die von einem Verstoß durch die freiwillige Meldung des Akteurs erfährt, bewertet denselben Sachverhalt regelmäßig milder als einen, den sie über eine Beschwerde oder eine Razzia aufdeckt. Der Mechanismus ist aus dem Kartell- und Datenschutzrecht bekannt und wird hier gesetzlich verankert.

Die Kooperation im Verfahren (Faktor 6) und die unverzügliche Schadensminderung (Faktor 10) verstärken diesen Effekt. Wer nach Kenntnis des Verstoßes das System abschaltet, Betroffene informiert und mit der Behörde an der Behebung arbeitet, demonstriert genau das Verhalten, das die Verordnung belohnen will.

Der subtilste, aber strategisch wichtigste Hebel ist Faktor 7: der Grad der Verantwortung im Licht der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wer nachweisen kann, dass er ein AI-Management-System nach AIMS (ISO 42001 × CMMI v3) betrieben, Risiken dokumentiert und Kontrollen implementiert hat, verschiebt seine Position von „grob verantwortungslos" zu „hat alles Zumutbare getan, der Verstoß trat trotzdem ein". Das ist keine Garantie gegen ein Bußgeld — solche Garantien gibt es unter dem AI Act nicht — aber es ist der Unterschied zwischen dem oberen und dem unteren Ende des Rahmens.

Was verschärft

Auf der anderen Seite stehen die erschwerenden Umstände. Vorsatz (Faktor 9) ist die schärfste Klinge: Ein bewusst in Kauf genommener Verstoß wird durchgehend härter sanktioniert als ein fahrlässiger. Dauer und Schwere (Faktor 1) skalieren die Strafe mit — ein über Jahre betriebenes, unzulässiges System mit vielen Betroffenen liegt naturgemäß höher als ein kurzzeitiger, eng begrenzter Fehler.

Erzielte finanzielle Vorteile (Faktor 5) sind ein besonders unangenehmer Faktor, weil die Aufsicht die Strafe so bemessen darf, dass sich der Verstoß im Ergebnis nicht gelohnt hat — der Gewinn wird faktisch abgeschöpft und darüber hinaus sanktioniert. Wiederholung und Parallelverfahren (Faktoren 2 und 3) verankern schließlich, dass ein Akteur mit einschlägiger Vorgeschichte kein Wohlwollen erwarten darf.

Warum die DSGVO-Methodik den Maßstab setzt

Die nationalen KI-Aufsichten starten nicht bei null. Der Faktorenkatalog des Art. 99 Abs. 7 ist bewusst parallel zu Art. 83 Abs. 2 DSGVO konstruiert, und die Datenschutzbehörden haben mit der Bußgeldbemessung seit 2018 ein etabliertes Verfahren. Die Leitlinien 04/2022 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Berechnung von Geldbußen liefern eine erprobte Methodik: Ausgangsbetrag nach Schweregrad, Anpassung nach Umsatz, Feinjustierung über mildernde und erschwerende Umstände.

Es ist zu erwarten, dass die im Rahmen des AI Office koordinierten Aufsichten diese Systematik übernehmen, weil sie rechtssicher, gerichtsfest und den Behörden vertraut ist. Für Organisationen heißt das: Die Dokumentation, die sich in DSGVO-Verfahren bewährt hat — nachvollziehbare Entscheidungswege, belegte Kontrollen, protokollierte Reaktionen — ist auch unter dem AI Act die richtige Vorbereitung.

Konsequenz für die Vorbereitung bis zum 02.12.2027

Die Strafzumessung ist kein Ereignis, das erst im Verfahren beginnt. Sie wird durch Handlungen entschieden, die lange vorher stattfinden. Drei davon lassen sich heute vorbereiten: ein dokumentiertes, auditfähiges Management-System, das Faktor 7 bedient; ein definierter Melde- und Reaktionsprozess, der Selbstanzeige und Kooperation überhaupt erst schnell genug ermöglicht; und eine belegbare Historie ohne einschlägige Vorverstöße.

Genau hier setzt Trust-Infrastructure an: nicht als Versprechen der Straffreiheit, sondern als nachweisbare, audit-ready Evidenz, die im Ernstfall die Bemessungsfaktoren zugunsten der Organisation verschiebt. Wie sich diese Nachweise praktisch aufbauen und in wiederverwendbare Artefakte gießen lassen, behandelt das Compliance-Toolkit auf ki-hochrisiko.de.

Den vollständigen Strafrahmen und seine drei Tiers erklärt der Leitfaden auf eu-ai-verordnung.de. Evidenz-basierte AI Trust statt reaktiver Feuerwehr: aegira.ai.